Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendungsbereich
Diese AGB regeln sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen UPC Schweiz GmbH
(nachfolgend "UPC") und dem Kunden (nachfolgend "Kunde") im Bereich des Materialeinkaufs.
2. Preise
Die Preise verstehen sich rein netto in Schweizer Franken, exklusive Mehrwertsteuer.
Allfällige Änderungen der Listenpreise bzw. des Sortiments bleiben vorbehalten.
3. Zuschläge
Für Aufträge unter dem festgelegten Mindestbestellwert wird ein Pauschalzuschlag erhoben.
4. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar.
Unberechtigte Abzügeb werden nachbelastet. Bei einem Zahlungsverzug werden
dem Kunden die Mahnspesen vollumfänglich belastet.
Zudem ist ab Fälligkeitsdatum ein Verzugszins von 8% p.a. geschuldet.
5. Lieferungen
Für Expresslieferungen oder Lieferungen durch einen Kurierdienst werden die
dafür entstandenen effektiven Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt.
Schadenersatzansprüche wegen Überschreitung des vereinbarten Liefertermins können,
sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht geltend gemacht werden.
6. Höhere Gewalt
Kann eine Partei aufgrund von höherer Gewalt, wie z. B.
Naturereignisse von besonderer Intensität, Krieg, Aufruhr,
unvorhergesehene behördliche Auflagen etc. ihren vertraglichen
Verpflichtungen nicht nachkommen, wird die Vertragserfüllung oder der Termin
für die Vertragserfüllung dem eingetretenen Ereignis entsprechend aufgeschoben.
7. Rückgabe
Die Rückgabe von Waren erfordert das schriftliche Einverständnis von UPC.
Die Ware muss originalverpackt sowie in neuwertigem Zustand sein.
Sie muss zudem im aktuellen Sortiment von UPC enthalten sein.
Bezüglich der teilweisen Rückerstattung des Kaufpreises wird zwischen
den Parteien jeweils eine separate Vereinbarung getroffen.
8. Beanstandungen
Beanstandungen im Falle von falschen, unvollständigen oder
mit erkennbaren Mängeln behafteten Lieferungen sind UPC innerhalb von 8 Tagen
nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen.
Ansonsten gilt die Lieferung als akzeptiert. Lieferungen
mit allfälligen Transportschäden sind unter Vorbehalt anzunehmen;
der betreffende Transporteur ist UPC umgehend anzugeben.
9. Garantie
Die Garantiefrist beträgt zwei Jahre ab Auslieferungsdatum,
sofern auftretende Mängel ihre Ursache nachweisbar in schlechtem Material oder
fehlerhafter Fabrikation haben.
Die Garantie entfällt, wenn Reparaturen von Dritten vorgenommen
und/oder Ersatzteile fremder Herkunft verwendet worden sind.
10. Haftung
Die Haftung von UPC für Schäden aus Vertragsverletzung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
11. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Waren verbleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung im Eigentum von UPC.
12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Der Materialeinkauf untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Zürich.